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Samstag, 17. Mai 2008 | 09:28 Uhr

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» Immobilien-Lexikon - Z
?» Zeitmietvertrag
Ein Zeitmietvertrag legt den genauen Zeitraum eines Mietverhältnisses fest. Während der Laufzeit des Vertrags kann er weder vom Mieter noch vom Vermieter gekündigt werden.
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?» Zwangsversteigerung
Für Zwangsversteigerungen sind die jeweiligen Amtsgerichte zuständig. Ist ein Eigentümer einer Immobilie so stark verschuldet, dass er seine Schulden auf keinem anderen Wege mehr begleichen kann, kann seine Immobilie in einem öffentlichen Prozess zwangsversteigert werden, um aus dem Erlös die Schulden zu tilgen.

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