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Samstag, 17. Mai 2008 | 08:38 Uhr

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Sachverständige
» Immobilien-Lexikon - V
?» Variabler Zins
Das Gegenteil des festgeschriebenen Zinssatzes. Der variable Zins passt sich immer den aktuellen Gegebenheiten des Markts an. Wer beispielsweise einen Baukredit mit variablem Zinssatz vereinbart, spielt auf Risiko. Bei steigenden Zinsen wird das Bauvorhaben teurer, bei sinkenden Zinsen billiger. In jedem Fall lässt sich die Finanzierung nicht genau kalkulieren. Nichts für Bauherren, die den Pfennig umdrehen müssen.
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?» Verkehrswert
Mit dem Verkehrswert wird der wahrscheinliche Wert einer Immobilie bezeichnet, der bei einem möglichen Verkauf zu erzielen ist. Einflussfaktoren bei der Festlegung dieses Wertes sind: rechtliche Gegebenheiten sowie der Zustand des Objektes und seiner Umgebung (zum Beispiel die Lage und die Verkehrsanbindung). Auch zukünftige Verhältnisse müssen berücksichtigt werden. Festgesetzt wird der Verkehrswert

?» Verkehrssicherungspflicht
Ein Grundstückseigentümer (auch Vermieter) muss auf seinem Grund und Boden zum Schutz Dritter für Verkehrssicherheit sorgen. Dazu zählt unter anderem das ordungsgemäße Absperren und Markieren von Baubereichen sowie das Schneefegen und Streuen im Winter. Kommt jemand zu Schaden, weil die Pflichten verletzt wurden, haftet der Verpflichtete.

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