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Samstag, 4. Februar 2012 | 22:34 Uhr


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Tipps & Links
» Immobilien-Lexikon - S
?» Spekulationsgewinn
Wer eine Immobilie erwirbt und sie innerhalb von zwei Jahren weiterveräußert, muss den etwaigen Gewinn unter der Rubrik "sonstige Einkünfte" versteuern, sofern der Betrag 500 Euro übersteigt. Zum Gewinn sind auch bereits erfolgte steuerliche Abschreibungen zu zählen.
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?» Sanierungsgebiet
Städte und Gemeinden können Straßenzüge oder Gebiete innerhalb ihrer Gemarkungen förmlich als Sanierungsgebiete ausweisen. In die Grundbücher wird ein entsprechender Vermerk eingetragen. Die dort gelegenen Häuser weisen zumeist sowohl an den Fassaden als auch in den Wohnungen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Eigentümer können nur noch begrenzt über ihre Immobilie verfügen und bestimmen, und müssen sich mit dem Sanierungsträger auseinander setzen.

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?» Sozialer Wohnungsbau
Mit öffentlichen Mitteln vom Staat geförderte Wohnungen. Der Anspruch: Es soll bezahlbarer Wohnraum für weniger Finanzkräftige geschaffen werden. Luxuriöse Ausstattung oder exponierte Lagen dürfen nicht erwartet werden. Wer in eine entsprechende Wohnung ziehen will, darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

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