» Pachtvertrag
Ein Vertrag, der die Überlassung eines Objektes oder einer Sache gegen Entgelt (Pacht) zum Inhalt hat. Im Gegensatz zur Miete hat ein Pächter zusätzlich das Recht einen Ertrag aus dem Vertragsgegenstand zu erwirtschaften. Dieser Umsatz steht ihm zu. Bei der Pacht eines Grundstücks kann dieses zum Beispiel landwirtschaftlich genutzt werden und die Erträge zum Vorteil des Pächters veräußert werden.
» Parzellierung
Die Aufteilung eines Grundstückes in zwei oder mehr Flächen. Parzellierungen sind in der Regel genehmigungspflichtig und müssen im Grundbuch eingetragen werden. Dort werden die parzellierten Flächen dann als eigenständige Grundstücke geführt.
» Pfandbrief
Schuldverschreibungen mit festen Zinsen. Verschiedene Kreditanstalten, wie Hypothekenbanken oder Pfandbriefanstalten, verkaufen diese Schulverschreibungen mit festen und seit neustem auch mit variablen Zinsen, an ihre Kunden. Die Banken organisieren sich damit Finanzkapital für den Wohnungsbau. Die Pfandbriefe werden am Kapitalmarkt gehandelt und haben dort eine Redite von 0,3 - 0,5% über der von Bundesschatzbriefen.
» Provison
Beim Erwerb von Immobilien (Häuser, Eigentumswohnungen oder Grundstücke) beläuft sie sich in der Regel auf vier bis sechs Prozent des Kaufpreises. Individuelle Vereinbarungen sind möglich. In einigen Bundesländern ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen. Die Provison bei der Vermittlung einer Mietwohnung wird über eine bestimmte Anzahl von Monatsmieten abgegolten.
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