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Samstag, 4. Februar 2012 | 23:17 Uhr


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Tipps & Links
» Immobilien-Lexikon - O
?» Objektbeschränkung
Ein Terminus aus dem Fördermittelbereich, der die Förderung selbstgenutzten Wohnraums betrifft. Jeder Steuerpflichtige kann diese Förderung einmal im Leben in Anspruch nehmen, egal, ob es sich dabei um neu geschaffenen oder sanierten Wohnraum handelt. Ein Ehepaar ist dementsprechend zweimal nacheinander förderungsberechtigt.
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?» Öffentliche Mittel
Öffentliche Mittel werden von den Bundesländern an den finanzschwachen Teil der Bevölkerung vergeben. Es sind zinsverbilligte Darlehen nach der Regelung des II. Wohnungsbaugesetzes. Im Ergebnis soll mit diesen Zuschüssen der Wohnraum der betreffenden Bevölkerungsschicht gesichert werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung gibt es aber nicht.

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?» Optionsrecht
Verlängerung des Mietverhältnisses. Wenn man von seinem Optionsrecht Gebrauch macht, ist es dem Mieter möglich, ein bestehendes Mietverhältnis zu verlängern. Diese Verlängerungsoption muss vom Mieter vor Ablauf der festgelegten Mietdauer ausdrücklich erklärt werden. Im Vertrag ist auch festgelegt, bis wann die Option gezogen werden muss. Nach dem Ende der Mietzeit hat der Mieter keinen Anspruch mehr auf eine Verlängerungspotion.

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