» Nachmieterklausel
Eine Nachmieterklausel ist wichtig. Wenn in einem gültigen Mietvertrag eine Nachmieterklausel integriert wurde, kann der Mieter auch vor Ende der regulären Mietzeit, also auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ausziehen. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Nachmieter gefunden wurde, der sofort das bestehende Mietverhältnis übernimmt. Ohne eine Nachmieterklausel muss der Vermieter dem vorzeitigen Auszug nicht zustimmen.
» Nachtragsvereinbarung
Es ist möglich einem längerfristig angelegten Mietvertrag Sondervereinbarungen hinzuzufügen, ohne den eigentlichen Vertrag zu ändern. Es reicht der Zusatz einer Nachtragsurkunde, die auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und dessen weitere Gültigkeit bestätigt. Diese Form ist vor dem Gesetz gültig.
» Nebenkosten
Es gibt keine gesetzesrelevante Definition der Nebenkosten, aber relativ allgemeingültige Vereinbarungen. Darunter fallen die Betriebskosten aber auch Sonderposten wie Parkplatzgebühren. Beim Kauf einer Immobilie sind Nebenkosten Notar- und Gerichtskosten.
» Nießbrauch
Bezeichnet das persönliche Recht eines Menschen an einem Gegenstand oder einer Sache, der/die sich in fremdem Besitz befindet (etwa die Nutzung eines Brunnens auf einem Grundstück). Nießbrauch ist nicht vererbbar. Der Rechteinhaber genießt kein Verfügungsrecht. Im Fall des Brunnens könnte er also nicht dessen Stillegung verfügen.
» Notar
Ein Rechtsanwalt mit besonderen Befugnissen. Ein Notar wird berufen und darf fortan Rechtsgeschäfte als unparteiischer Betreuer beurkunden. Er hat die Pflicht zu prüfen und muss über rechtliche Gegebenheiten bzw. Konsequenzen belehren. Bei Immobiliengeschäften ist die Beteiligung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Ein Käufer darf den Notar auswählen. Auch bei möglichen späteren Grundbuchänderungen ist ein Notar zu beteiligen. Für seine Arbeit erhebt der Notar Gebühren. Deren Höhe ist sowohl vom Arbeitsaufwand als auch dem Wert des Geschäfts abhängig. Geregelt ist das in der Kostenordnung.
» Notaranderkonto
Ein Konto, das von einem Notar eingerichtet und treuhänderisch verwaltet wird. Der Käufer einer Immobilie zahlt dort den Kaufpreis ein. Der Notar zahlt das Geld erst an den Verkäufer aus, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind.
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