» Leerstand
Leerstehende Wohnfläche, in Neubauten oder sonstigen Objekten, die aber sofort vermietet werden könnte. Nur bei Vermietung können Kosten, die an dem Gebäude entstehen, mit der Steuer verrechnet werden. Wenn eine Wohnung länger leer steht, droht dem Vermieter in speziellen Fällen sogar ein Bußgeld wegen Zweckentfremdung von Wohnraum.
» Liegenschaftszins
Der jährliche Zinssatz, mit dem eine Immobilie verzinst wird. Er ist abhängig vom Markt. Er ist auf Basis des Kaufpreises und des Reinertrags einer vergleichbaren Immobilie zu errechnen. Dabei muss der noch verbleibende Nutzungszeitraum mit einfließen. Da außerdem noch auf weitere wirtschaftliche Faktoren Rücksicht genommen werden muss, steigert sich der Liegenschaftszins nicht branchenüblich. Informationen über entsprechende Zinssätze kann man beim Gutachterausschuss erhalten.
» Liquidität
Liquidität bedeutet Zahlungsfähigkeit. Damit dieser Zustand bestehen bleibt, müssen freie finanzielle Mittel vorhanden sein, bei Fonds zum Beispiel aus dem Fondsvermögen. Die Verwalter des Fonds dürfen jedoch höchstens 49% des Sondervermögens zur freien Verfügung halten. Manche Gesellschaften haben diesen Betrag komplett ausgereizt, so dass es sogar zum Vertriebstop kam.
» Löschungsbewilligung
Die Erklärung einer Person, dass sie der Löschung ihrer im Grundbuch eingetragenen Rechte zustimmt. Bei Löschung einer Schuld ist zum Beispiel die Einwilligung des Eigentümers erforderlich. Im Grundbuch kann man Verträge und rechtliche Angaben, die sich auf eine Immobilie beziehen, öffentlich einsehen.
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