» Kataster
Das amtliche Verzeichnis mit den relevanten Informationen über Grundstücke. Geführt wird das so genannte Liegenschaftskataster von den Katasterämtern.
» Kaufvertrag
Das Schriftwerk, das den Kauf bzw. Verkauf einer irgendwie gearteten Ware zum Inhalt hat und regelt. Ein Kaufvertrag ist rechtswirksam. Er verpflichtet den Käufer zur Zahlung einer bestimmten Summe und den Verkäufer zur Übertragung des Vertragsgegenstands an den Käufer. Im Fall von Immobilien muss ein Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden.
» Kaution
Eine Kaution ist vom Mieter an den Vermieter zu entrichten. Sie ist eine Absicherung für den Vermieter, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten, wie Zahlung der Miete oder Erledigung kleinerer Reparaturen, nachkommt. Der zu zahlende Betrag darf nicht höher sein als die dreifache monatliche Grundmiete ohne Nebenkosten. Der Mieter hat nach Ende des Mietverhältnisses das Recht auf Rückzahlung des Betrags plus Zinsen, falls keine vertragsgerechten Abzüge vorhanden waren. Zur Sicherstellung der Rückzahlung darf der Vermieter die Kaution nicht zu seinem Privatvermögen hinzufügen, sondern muss es getrennt anlegen.
» Kostenvoranschlag
Vor der Arbeitsleistung eines Handwerkers, Bauarbeiters usw. wird dem Auftraggeber eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten übergeben. Dies nennt man Kostenvoranschlag, der jedoch nicht bindend ist. Die Höhe der Kosten kann nach Abschluss des Auftrags höher sein, als im Kostenvoranschlag angegeben. Über diese Änderung muss der Bauherr allerdings informiert werden, sonst genießt dieser ein besonderes Kündigungsrecht (§ 650 BGB, Bausummenüberschreitung).
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