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Samstag, 17. Mai 2008 | 07:17 Uhr

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» Immobilien-Lexikon - J
?» Jahresabrechnung
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt einmal im Jahr diese Abrechnung, bestehend aus einer Gesamtabrechnung, die alle Einnahmen und Ausgaben beinhaltet, und den Einzelabrechnungen für die einzelnen Eigentümer. Wie diese Kosten verteilt werden, muss vorher in der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden. Wenn Wohnungen vermietet sind, sollten die Betriebskosten einzeln aufgeführt werden, damit diese Abrechnung direkt an den Mieter weitergeleitet werden kann. Das gleiche Vorgehen gilt auch für die Heizungs- und Warmwasserkosten.
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?» Jahresnettomiete
Der Mietzins auf ein Jahr gerechnet, ohne Heiz- und Betriebskosten. Mietzins pro Jahr, aus dem die Betriebs- und Heizkosten vollständig ausgegliedert sind. Diese Nettomiete wird auch Grundmiete oder Nettokaltmiete genannt.

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