Start
Start Startseite Angebote Gesuche Infos Immobilien-News - Property-Magazine Sitemap Forum Impressum Kontakt
Start
Freitag, 16. Mai 2008 | 18:59 Uhr

Navigation Infos
Vorsorge
Immobilien
Recht
Gesetze
Immobilien-Preise
Dokumente
Immobilien-Lexikon
  ¬ A
  ¬ B
  ¬ C
  ¬ D
  ¬ E
  ¬ F
  ¬ G
  ¬ H
  ¬ I
  ¬ J
  ¬ K
  ¬ L
  ¬ M
  ¬ N
  ¬ O
  ¬ P
  ¬ Q
  ¬ R
  ¬ S
  ¬ T
  ¬ U
  ¬ V
  ¬ W
  ¬ X
  ¬ Y
  ¬ Z
Sachverständige
» Immobilien-Lexikon - I
?» Immobilienfonds
Eine Form der Geldanlage. Investiert wird dabei aussschließlich in Immobilienwerte. Man unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds: Ein offener Fonds hat keine Kapitalmengen-Beschränkung. Bei einem geschlossenen Fonds ist die Höchstsumme des Fonds schon bei der Auflage festgelegt.
nach oben nach oben

?» Instandhaltungsrücklage
Sie wird von Wohneigentümern im Rahmen von Eigentümerversammlungen beschlossen, gebildet, erhöht oder reduziert. Mit der Rücklage wird finanzielle Vorsorge für die Beseitigung von Schäden, für geplante Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen getroffen.

nach oben nach oben

?» Instandsetzung
Reparatur von Mängeln und Schäden an Gebäuden oder Wohnungen müssen so schnell wie möglich wieder in den ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Dies nennt man Instandsetzung. Dazu gehören auch die üblichen Wartungsarbeiten und Ersatzteilbesorgungen in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen. Bei größeren Mängeln, die zur Minderung der Wohnqualität führen und nicht rechtzeitig beseitigt werden, kann die Miete entsprechend gemindert werden.

nach oben nach oben

Seite weiterempfehlenDiese Seite weiterempfehlen.

  | Start | Angebote | Gesuche | Infos | News | Sitemap | Forum | Impressum | Kontakt | AGB |
 © 2008 ImmobilienCity.com