» Hausgeld
Begleichung der durch gemeinschaftliches Eigentum entstehenden Kosten werden mit dem Hausgeld, auch Wohngeld genannt, einmal im Jahr beglichen. Zu diesen Kosten zählen: Betriebskosten ohne Grundsteuer, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Gebrauchskosten des gemeinschaftlichen Eigentums. Die einzelnen Eigentümer teilen sich diese Kosten entsprechend ihrer Eigentumsanteile, oder vereinbaren andere Kostenverteilungen untereinander.
» Hausratsversicherung
Versicherung der Wohnungseinrichtung. Gründe für die Zahlungsübernahme von kaputten oder gestohlenen Gegenständen durch die Versicherung sind: Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Explosion, Wasserrohrbruch oder Einbruch. Die versicherte Summe muss allerdings ausreichen.
» Hausverwalter
Eine Einzelperson oder ein Unternehmen, das für die Abwicklung der bürokratischen Angelegenheiten, etwa einer Wohneigentumsanlage, zuständig ist. Zu den Aufgaben zählen Instandhaltung bzw. Instandsetzung, Kostenkalkulation, die Erstellung von Abrechnungen, die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder. Die Hausverwaltung ist der Ansprechpartner für Mieter bzw. Eigentümer.
» Hypothek
Sie sichert Geldgebern ihren Darlehensbetrag. Hypotheken sind zweckgebunden ausschließlich für den Immobilienerwerb und werden nach bestimmter Rangfolge in der Abteilung 3 des Grundbuches eingetragen. Nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens wird die Hypothek wieder aus dem Grundbuch gestrichen. Die Aufnahme einer Hypothek ist eine gängige Methode der Baufinanzierung.
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