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Sachverständige
» Immobilien-Lexikon - G
?» Gaube
Eine Art Erker auf dem Dach. Mit dieser Konstruktion lassen sich Fenster senkrecht installieren, die unter anderem für die Belüftung des Dachbodens dienen, bei ausgebauten Dachgeschossen natürlich auch für ausreichenden Lichteinfall. Gauben schaffen zusätzliche Wohn- bzw. Nutzfläche.
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?» Gebrauchsabnahme
Ein fertiggestelltes Gebäude wird vor der Nutzung durch die Baubehörde abgenommen. Dies wurde vom Bauherr beantragt. Nach erfolgreicher Gebrauchsabnahme wird der sogenannte Schlussabnahmeschein ausgestellt und die Nutzung wird gestattet.

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?» Gemeinschaftsordnung
Das sind die "Spielregeln" einer Eigentümergemeinschaft. In der Gemeinschaftsordnung werden unter anderem die Rechte und Pflichten der Eigentümer und des Verwalters der Anlage geregelt.

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?» Grundbuchauszug
Ein Schriftstück, das beim zuständigen Katasteramt anzufordern ist. Mit einem Grundbuchauszug kann ein Kaufinteressent überprüfen, ob die von einem Verkäufer ihm gegenüber gemachten Angaben (Eigentumsrechte, Lage, Größe etc.) den Tatsachen entsprechen.

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?» Grundpfandrechte
Grundpfandrechte sind Sicherheiten zur Erfüllung von Forderungen. Gewährt etwa ein Geldinstitut einen Baukredit, besitzt sie gegenüber dem Kreditnehmer Grundpfandrechte wie Hypothek oder Grundschuld.

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?» Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Besitzsteuer. Sie wird von Gemeinden erhoben. Weil sie auf Hebesätzen beruht, die die Gemeinden selber festlegen dürfen, kann es große regionale Unterschiede geben. Niedrige Grundsteuern und Hebesätze sind beliebte Mittel, um Zuzügler und Investoren anzulocken.

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?» Gutachterausschuss
Laut Baugesetzbuch müssen Gutachterausschüsse auf Landkreis- bzw. Gemeindeebene gegründet werden. Er setzt sich aus einigen ehrenamtlichen Gutachtern, einem Vorsitzenden sowie einem Angestellten der Finanzbehörde zusammen, der die Bodenrichtwerte ermittelt. Darüberhinaus beschäftigt sich dieser Ausschuss mit der Ermittlung von Verkehrswerten, entweder aufgrund von Vorkehrungen des Baugesetzbuchs, oder nach Anweisung von Gerichten oder Privatpersonen. Außerdem kümmert sich der Gutachterausschuss z.B. um die Ermittlung der Liegenschaftszinsen.

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