» Fälligkeit
In Verträgen werden in der Regel zu erbringende Leistungen mit Fristen versehen. Nach Ablauf dieser Fristen sollte die Leistung vom jeweiligen Vertragsteilnehmer erbracht sein. Diesen Zeitpunkt bezeichnet man mit Fälligkeit. Im Bauvertragsrecht ist die Fälligkeit verschieden geregelt. Handwerker sollten gemäß BGB nach Abnahme der Bauleistung ihren Lohn erhalten. Dagegen kann man bei einem VOB-Vertrag noch Abschlagszahlungen verlangen, zwei Monate nach Eingang der Rechnung müssen jedoch alle Zahlungen beglichen sein. Die Rechnung muss allerdings alle Punkte umfassen und nachprüfbar sein. Beim Mietrecht hingegen spricht man von Vorfälligkeit, da die Miete zu Beginn des Monats gezahlt werden muss.
» Fertighaus
Im Gegensatz zu gemauerten Massivhäusern werden die Bauteile für Fertighäuser (Wände, Dach etc.) zum großen Teil industriell vorgefertigt. Die einzelnen Elemente werden dann in vergleichsweise kurzer Zeit (wenige Tage) auf der Baustelle montiert. Fertighäuser sind die (nicht immer) preisgünstigere Variante gegenüber Massivhäusern, womit keine Aussage über die Qualität verbunden ist.
» Festpreis
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien wird ein Vertrag über eine festgelegte Summe geschlossen. Im Fall eines Bauherren etwa, der einen Vertrag mit einer Firma zur Errichtung eines Einfamilienhauses schließt, ist der Käufer somit vor Nachforderungen geschützt. Mögliche Kostensteigerungen (Materialpreise, Löhne etc.) sind dann ein Risikofaktor, den das beauftragte Unternehmen zu tragen hat. Der Käufer sollte darauf achten, dass im Vertrag keine Klauseln enthalten sind, die derartige Risiken auf den Bauherren abwälzen.
» Festschreibung
Damit wird der festgelegte Zinssatz bezeichnet, der für einen Kredit oder ein Darlehen über eine ebenfalls festgelegte Laufzeit zu zahlen ist. Der in der Regel monatlich zu tilgende Zins verändert sich nicht, auch wenn sich die Konditionen am Markt ändern. Kreditnehmer sollten darauf achten, dass in einer Niedrigzinsphase eine möglichst lange, in einer Hochzinsphase eine möglichst kurze Laufzeit vereinbart wird.
» Flurstück
Der Grund und Boden in der Bundesrepublik ist in so genante Flure unterteilt. Mit einem Flurstück wird ein abgegrenztes Teilstück bezeichnet. In den Katasterämtern werden die einzelnen Flurstücke nach der jeweiligen Gemarkung mit Nummern geführt. Diese Registration bildet auch die Grundlage für Grundbucheinträge bzw. -änderungen.
» Fremdkapital
Geldmittel, die ein zukünftiger Bauherr neben dem Eigenkapital benötigt, um sein Wunschobjekt zu realisieren. Er bekommt diese Unterstützung in Form eines Darlehens von einem Kreditinstitut, einer Bausparkasse oder einer Versicherungsanstalt. Die Darlehenshöhe orientiert sich am Beleihungswert des Objekts und an der Kreditwürdigkeit des Bauherrn. Erhöhen kann man die Fremdkapitalsumme durch verschiedenste Bürgschaften.
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