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Samstag, 17. Mai 2008 | 08:46 Uhr

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Sachverständige
» Immobilien-Lexikon - E
?» Effektiver Jahreszins
Die Summe, die ein Kreditnehmer in einem Jahr an den Kreditgeber zurückzahlen muss. Diese wird ausgedrückt in Prozent. Behält sich der Kreditgeber beim Abschluss eines Darlehens-oder Kreditvertrages Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisrelevanter Faktoren vor, spricht man von einem "anfänglichen effektiven Jahreszins".
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?» Eigenbedarf
Möglichkeit für einen Vermieter einem Mieter zu kündigen, auch wenn dieser den Mietvertrag nicht gebrochen hat. Der Mieter kann sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Eigenbedarf gilt dann, wenn die Räume von Familienmitgliedern übernommen werden sollen, die mit dem Vermieter zusammengelebt haben. Ist dies bei Verwandten nicht der Fall, wird der Einzelfall rechtlich geprüft.

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?» Eigenkapital
Die Summe, die ein potenzieller Bauherr vorweisen muss, um einen Baukredit zu erhalten. Als Eigenkapital werden außer vorhandenem Bargeld auch Bankguthaben, Aktien, Wertpapiere sowie unbelastete Immobilienwerte akzeptiert. In der Regel werden für ein Bauvorhaben oder Kauf rund 20 Prozent Eigenkapital erwartet. Der Verhandlungsspielraum ist aber groß und variiert von Institut zu Institut. Er hängt nicht zuletzt vom Einkommen und der Bonität des Klienten ab.

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?» Eigenleistungen
Sach- und Arbeitsleistungen, die neben dem Eigenkapital mit in die Finanzierung eines Bauobjekts aufgenommen werden sollten. Sie können von dem Bauherrn selbst oder deren Angehörigen geleistet werden. Die finanzielle Summe, die durch diese Eigenleistungen beigetragen wird, kann vor der Steuer allerdings nicht berücksichtigt werden. Wenn die Immobilie vermietet ist, kann diese Summe jedoch den Werbungskosten zugeschrieben werden.

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?» Eigentümergemeinschaft
Bezeichnet die Gesamtheit aller Eigentümer einer Wohnanlage. In Eigentümerversammlungen entscheidet die Gemeinschaft unter anderem über die Höhe des Wohngeldes, mit dem laufende Kosten wie Müllentsorgung finanziert werden, über die Bildung, Aufstockung oder Reduzierung von Rücklagen für Reparaturen oder Anträge einzelner Eigentümer. Eigentümerversammlungen müssen mindestens einmal pro Jahr durch den Verwalter einberufen und abgehalten werden. Jeder Eigentümer hat dabei eine Stimme. Es besteht die Möglichkeit, sich von diese Stimme anderen Eignern vertreten zu lassen und diese zu beauftragen, sich bei Abstimmungen in einer gewünschten Form zu verhalten. Eine Eigentümerversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Eigentumsanteile der Gemeinschaft vertreten sind.

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?» Eigentumswohnung
Eine Wohnung, die durch Kauf erworben wurde. Zu zahlen ist allerdings ein so genanntes Wohngeld, mit dem die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise der beauftragte Verwalter die Unterhaltungskosten der Wohnanlage begleicht. Nicht zum Privatbesitz eines Wohneigentümers gehören u. a. Grundstück, Treppenhaus, Aufzug oder Grünanlagen, die zum Gemeinschaftseigentum zählen.

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?» Einliegerwohnung
Teile von Wohnungen, die weiter vermietet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten für diese Wohnungen die normalen steuerlichen Mietregelungen. Es muss möglich sein, einen eigenen Haushalt zu führen. Demnach muss die Wohnung mehrere Zimmer umfassen, die vom Rest der Wohnung abgetrennt sind. Ein eigener Zugang sowie Küche, Bad und WC sollten ebenfalls vorhanden sein.

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