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Samstag, 17. Mai 2008 | 06:17 Uhr

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Sachverständige
» Immobilien-Lexikon - B
?» Bauabnahme
Die Bauabnahme bezeichnet zwei Vorgänge. Zum einen ist es die behördliche Bestätigung, dass ein Gebäude den Vorschriften und Gesetzen entsprechend errichtet wurde - zuerst wird der Rohbau abgenommen, nach Beendigung der Arbeiten schließlich der gesamte Bau -, zum anderen ist es die Prüfung des Bauherren, ob die im Bauvertrag aufgeführten Leistungen der von ihm beauftragten Firma auch erbracht wurden.
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?» Bauantrag
Das formelle Gesuch an die zuständige Baubehörde, die gesetzlich vorgeschriebene Baugenehmigung auszustellen. Nach Prüfung der entsprechenden rechtlichen und naturschutzrelevanten Kriterien wird über die Vergabe einer Baugenehmigung entschieden.

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?» Baubeschreibung
In der Baubeschreibung werden sämtliche Spezifika aufgeführt. Beim Kauf eines Hauses, das erst noch errichtet werden muss, bildet die Baubeschreibung einen wichtigen Teil des Vertragswerks.

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?» Bauerwartungsland
Das ist die Bezeichnung für Flächen, für die eine Kommune noch keinen Bebauungsplan beschlossen hat. Es ist lediglich damit zu rechnen, dass dies geschehen wird. Wer Bauerwartungsland kauft (zumeist billiger als ausgewiesenes Bauland), handelt spekulativ und geht das Risiko ein, seine Baupläne vielleicht doch nicht verwirklichen zu können.

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?» Baugenehmigung
Die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass der Antragsteller so bauen darf wie beantragt und wie es von einem Architekten oder Ingenieur in den eingereichten Unterlagen beschrieben ist. Die Genehmigung in Form eines Bauscheins ist zeitlich befristet. Wer die Frist verstreichen lässt, muss eine neue Baugenehmigung beantragen. Wer ohne Baugenehmigung, also "schwarz" baut, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Schlimmstenfalls kann die Behörde den Abriss verfügen.

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?» Baumängel
Baumängel kommen entweder durch mangelhafte Bauausführung, fehlerhafte Pläne, Entwürfe oder Baumaterialien zustande Ein Bauherr hat das Recht, Mängel bei dem mit dem Bau beauftragten Unternehmen zu reklamieren und deren kostenlose Beseitigung einzufordern. Bis die Schäden beseitigt sind, darf er als Druckmittel einen Teil der vereinbarten Gesamtsumme einbehalten. Baumängel sollten schriftlich festgehalten werden. Es empfiehlt sich, bei der Abnahmebegehung einen Experten an der Seite zu haben, der auch für den Laien nicht erkennbare Mängel entdeckt. Bei groben Mängeln kann der Bauherr die Abnahme verweigern.

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?» Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan entsteht aus einem Flächennutzungsplan. Mit dem legt eine Kommune fest, wie eine bestimmte Fläche künftig zu nutzen ist. Der Bebauungsplan enthält alle rechtsverbindlichen Festsetzungen und wird in Form einer Satzung beschlossen, die über einen bestimmten Zeitraum öffentlich auszulegen ist. In dieser Zeit haben Bürger die Möglichkeit, sich gegen das Vorhaben auszusprechen. Über Bedenken muss die Kommune im Rahmen einer Abwägung entscheiden. Bebauungspläne können auch rückgängig gemacht werden.

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?» Bereitstellungszinsen
Wer Mittel von einer Bank oder einem Kreditinstitut gewährt bekommt, diese aber nicht in einem zumeist individuell verhandelbaren Zeitraum in Anspruch nimmt, muss damit rechnen, Bereitstellungszinsen zahlen zu müssen. Sie können anfallen, wenn sich etwa der Bau oder Kauf einer Immobilie verzögert.

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?» Beurkundung
Kaufvertäge im Immobilienbereich müssen notariell beurkundet werden, sagt der Gesetzgeber. Dieser Vorgang heißt Beurkundung. Geschieht das nicht, ist ein Kaufvertrag nichtig. Die Nichtigkeit ist schon dann gegeben, wenn falsche Fakten beurkundet wurden.

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