» Abschreibung (AfA)
Damit wird die Wertminderung von Waren (auch Gebäude zählen dazu) bezeichnet, die von der Steuer abgesetzt werden kann. Wie viel dem Fiskus abgezogen werden kann, ist bei Gebäuden unter anderem von der Nutzungsdauer und den aktuellen Abschreibungssätzen abhängig.
Achtung: Steuerliche Abschreibungen sind nur auf Gebäude bzw. Gebäudeteile, nicht aber auf Grund und Boden anwendbar. Als Bemessungsgrundlage für Abschreibungen sind prinzipiell die Kosten anzusetzen, die für den Erwerb oder die Errichtung einer Immobilie angefallen sind.
» Anderkonto
Ein Anderkonto ist ein von einem Notar geführtes und verwaltetes Konto für einen bestimmten Zweck. Im Falle der Abwicklung von Immobiliengeschäften können dort Gelder hinterlegt werden, mit denen beispielsweise finanzielle Belastungen, die auf einem Objekt liegen, beglichen werden. Die Führung eines Anderkontos durch einen Notar bringt Kosten mit sich, garantiert aber größtmögliche Sicherheit und eine problemlose Abwicklung des Geschäftsvorhabens.
» Anschaffungskosten
Die Gesamtsumme, die für den Erwerb einer Immobilie aufzubringen ist. Dazu zählen neben dem reinen Grundstückspreis unter anderem auch Makler- und Notargebühren, Erschließungskosten, Gebühren für den Grundbucheintrag, Steuern, Gutachter- und Sachverständigenhonorare.
» Anschlusspflicht
Sie beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz. Danach sind die Versorger (Gas, Wasser, Strom) verpflichtet, die Einwohner ihres Versorgungsgebietes an die Netze anzuschließen und zu beliefern. Anschluss und Versorgung haben nach den allgemein gültigen Tarifen zu erfolgen.
» Annuität
Damit wird die aus Zins- und Tilgungsbeträgen bestehende Summe bezeichnet, die innerhalb eines Jahres auf eine über Kredit oder Darlehen zustande gekommene Gesamtschuld abbezahlt wird. Bei einem Annuitätsdarlehen wird der Bank jeden Monat ein gleich bleibender Betrag zurückgezahlt. Der Tilgungsbetrag erhöht sich aber im Vergleich zum Zinsanteil. Dadurch müssen immer weniger Zinsen bezahlt werden und der Tilgungsanteil steigt. Entsprechend der Höhe des Tilgungsanteils schwankt die Dauer des Darlehens.
» Auflassung
Die zur Grundstücksübertragung nötige Übereinkunft von Verkäufer und Käufer weiter, die vor dem Notar durch Unterschrift im Kaufvertrag besiegelt wird (zumeist in Form einer Erklärung im Kaufvertragswerk). Die beiden Parteien beantragen damit die Umschreibung der Immobilie im Grundbuch auf den Käufer.
» Auflassungsvormerkung
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, ist der Käufer noch nicht der Eigentümer der Immobilie. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt der Notar die Auflassung im Grundbuch ver- bzw. vormerken. Die Vormerkung bleibt bestehen, bis die Umschreibung endgültig erfolgt ist.
» Auszahlungsvoraussetzungen
Die Finanzierungsinstitute zahlen ein Darlehen erst dann aus, wenn bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Darunter fallen beispielsweise: Eintragungen der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch- Baugenehmigungen, Grenzattest/Grenzbescheinigung, Bautenstandsbericht vom Architekten
» Aval
Aval ist eine Bürgschaft. In dem schriftlichen Vertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger für die Verpflichtungen eines Dritten einzustehen und sie zu begleichen, falls dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.
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